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Leitfaden zum Antrag Beitragsgesuche
Ein Beitragsgesuch an die Stiftung muss die folgenden Informationen und Belege enthalten, um vom Stiftungsrat behandelt zu werden:
Kontaktdaten des Gesuchstellers
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Name/Firma
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Postanschrift
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Ansprechperson
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Telefonnummer
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E-Mail
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Webseite (wenn vorhanden)
Informationen zum Gesuchsteller
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Rechtsform und Statutarischer Zweck
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Bisherige praktische Tätigkeit
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Ist der Gesuchsteller steuerbefreit?
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Letzter Geschäftsbericht mit Jahresrechnung
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Verantwortliche Personen
Kurzdarstellung des Projekts (höchstens zwei A4 Seiten)
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Projekt
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Ziel
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Budget
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Finanzierung inkl. Beiträge der öffentlichen Hand (oder andere Beiträge von Dritten)
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Beantragter Beitrag
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Schriftlicher Antrag an die Frieda-Locher-Hofmann Stiftung
Kommunikation seitens der Stiftung
Wenn die Stiftung innert drei Monaten nicht auf einen Antrag reagiert, gilt er als abgelehnt. Aus Spargründen erfolgt keine Mitteilung an den Gesuchsteller. Alle eingereichten Unterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Elektronisch eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Die Stiftung behält sich das Recht vor, Institutionen, denen sie Beiträge gewährt hat, auf ihrer Website aufzuführen (ohne Nennung des konkreten Beitrages). Mit der Entgegennahme des Beitrages erklären sich die Gesuchsteller damit einverstanden.
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